Kunst

In der Kunst und Jurisprudenz stehen sowohl Passion, Expertise und Kreativität im Vordergrund. Die Affinität zur Kunst von Adrian C. Bürgi erklärt sich beginnend im familiären Kontext. Die Familie Bürgi besitzt eine der wohl bedeutensten Privatsammlungen der Werke von Paul Klee, Meret Oppenheim und weiteren namhaften bildenden Künstlern. Hinzu kommt die über lange Jahre erworbene Praxis der Anwaltskanzlei aus diverse internationalen Mandaten und ein bestehendes aktives Netzwerk mit Kuratoren, Museen, namhaften Auktionshäusern und weiteren Experten auf diesem speziellen Fachgebiet.

Adrian C. Bürgi berät in seiner Kanzlei Mandanten bei unterschiedlichsten Rechtsfragen rund um Kauf, Verkauf, Leihgabe und Beleihung von Kunstwerken. Vertrags- Erbschafts- und Steuerrecht sind dabei weitere wesentliche Rechtsgebiete, welche in der Beratung auf dem Gebiet der bildenden Kunst im Kanzleialltag Anwendung finden.