Finanzmarktrecht
Die Advokatur Bürgi & Partners berät in- und ausländische Finanzintermediäre wie Banken, Effektenhändler, Vermögensverwalter und kollektive Kapitalanlagen in Rechts- und Regulierungsfragen. Dazu gehört auch die Unterstützung betreffend Erfüllung der regulatorischen Anforderungen und das Aufsetzen von soliden Compliance und Corporate Governance Strukturen (hier stellen wir bei Nachfrage auch unabhängige und fachkundige Verwaltungsräte).
Im Bereich kollektive Kapitalanlagen berät die Anwaltskanzlei Schweizer und ausländische kollektive Kapitalanlagen (traditionelle Anlagefonds bzw. UCITS, alternative Anlagefonds wie Hedge Funds, Private Equity Funds und Immobilienfonds sowie ETFs) bei der Strukturierung und Zulassung zum Vertrieb in der Schweiz und vertreten diese insbesondere gegenüber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange.
Für unsere Mandantschaft werden die erforderlichen Fondsdokumente (Fondsverträge, Prospekte und Wesentliche Informationen für die Anleger) verfasst und Verträge verhandelt (insbesondere Vermögensverwaltungs- und Vertriebsverträge). Zudem werden Gesuche gestellt zur Erlangungen der nötigen aufsichtsrechtlichen Bewilligungen und Lizenzen.
Finanzinstitute und deren Kunden werden in sämtlichen zivilrechtlichen Fragen der Banken- und Vermögensverwaltungspraxis beraten. Zudem führen wir namens unserer Mandantschaft Prozesse und Verfahren insbesondere betreffend internationale Rechts- und Amtshilfe.